Staatskirchenverträge bilden eine vernünftige Grundlage der Finanzierung
Zur heutigen Landtagsdebatte über die Leistungen des Staates an die Kirchen im Rahmen der Staatskirchenverträge gibt der kirchenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann, folgendes Statement ab:
„Es gibt für die CDU gegenwärtig keinen Grund, die Vereinbarungen aus den Staatskirchenverträgen in Frage zu stellen. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Perspektive ist der Blick nach Berlin gerichtet, denn dort müssten zuerst – wenn überhaupt – veränderte Rahmenbedingungen beschlossen werden. Andernfalls wären wir in Sachsen-Anhalt gar nicht handlungsfähig.
Ich rate zu mehr Gelassenheit in der Sache und zu weniger hintergründiger und hinterhältiger Polemik. Ansonsten entsteht leicht der Eindruck, dass neidgetriebene politische Interessen im Spiel sind, die niemandem nützen.“