Sommerklausur: CDU-Fraktion berät Schwerpunkte der politischen Arbeit der kommenden Monate
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer Sommerklausur zu aktuellen politischen Themen verständigt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Einen Schwerpunkt der Beratungen während der Klausur der CDU-Landtagsfraktion nahmen die Folgen der Corona-Pandemie ein. Wir unterstützen die Maßnahmen und begrüßen die Überlegungen der Landesregierung, im Rahmen der gültigen Corona-Hygienemaßnahmen, weitere Lockerungen zu ermöglichen. Dies führt zu einer teilweisen Normalisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in unserem Land. Im Zuge der Pandemie haben wir einen Nachtragshaushalt i.H.v. 500 Millionen Euro verabschiedet, von dem bisher etwa 455 Millionen Euro verplant sind. Abgeflossen sind bisher knapp 170 Millionen Euro. Aus Sicht der CDU-Fraktion bedarf es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keines zweiten Nachtragshaushaltes. Gemeinden und Landkreise werden über Landes- und Bundesprogramme unterstützt. Beispiele dafür sind die vorgezogene FAG-Rate, zusätzliche 100 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft (KDU) und der Ausgleich der Mindereinnahmen beim ÖPNV i.H.v. bis zu 55 Millionen Euro. Das Gewerbesteuerausgleichsgesetz zur Unterstützung der Kommunen soll im September in den Landtag eingebracht werden. Der CDU-Fraktion ist klar, dass die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie noch nicht in Gänze abzuschätzen sind. Allerdings wird ein zukünftig ausgeglichener Landeshaushalt nur durch strukturelle Änderungen erreicht werden.
- Wirtschaft und Tourismus
Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft und den Tourismus zu mildern, hat sich die CDU-Fraktion u. a. auf folgende Eckpunkte verständigt:
Wirtschaft:
- Die CDU-Fraktion wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Vorfristigkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den Stand vor 2005 zurück geführt wird.
- Werbung für ein kommunales Investitionsprogramm auf Bundesebene
- Drastischer Abbau von Bürokratie (E-Akte, Digitalisierung von Fachverfahren, Abschaffung des Landesvergabegesetzes)
- Werbung für ein Programm zur Revitalisierung der Innenstädte und des Einzelhandels auf Landes- und Bundesebene
Tourismus:
- Werbung auf Bundesebene für die Verlängerung der Nothilfen für die Tourismusbranche (Zuschüsse, Darlehen)
- Flexibilisierung des Arbeitszeitengesetzes auf Bundesebene
- Ausweitung des Digitalisierungsprogramms ‚Sachsen-Anhalt Digital‛ auf den Tourismus
- Schaffung eines ‚Kompetenzzentrums Tourismus‛
2. Monitoring für das Klima- und Energiekonzept
Während der Klausurtagung beschäftigte sich die CDU-Fraktion mit der Vergabe von Leistungen zur Erstellung eines ‚Monitorings für das Klima- und Energiekonzept des Landes Sachsen-Anhalt‛ durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion wirft die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Monitorings erhebliche Fragen auf. Das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat offensichtlich einen Auftrag vergeben, ohne den zuständigen Finanzausschuss des Landtages zu beteiligen. Die Diskussion um Beraterverträge ist nicht neu. In einem Untersuchungsausschuss werden Vergabeverstöße durch Ministerien derzeit untersucht, erhebliche Mängel wurden bereits festgestellt. Auch vor diesem Hintergrund ist es höchst bedenklich, wenn das Ministerium einen Auftrag in Höhe von 383.556,50 Euro auslöst ohne den Landtag, entsprechend dem vorgeschriebenen Weg, einzubinden. Dieses Vorgehen widerspricht dem Landtagsbeschluss von 2016 zur Transparenz von Beraterverträgen sowie dem Haushaltsführungserlass. Staatssekretär Klaus Rehda hatte gestern im Finanzausschuss die Chance, die Widersprüche zwischen der Rechtsauffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, des Landtages sowie des Landesrechnungshofes aufzuklären. Er hat diese Chance leider vertan. Sein Auftritt hat nichts zur Aufklärung beigetragen. Die CDU-Fraktion erwartet eine lückenlose Aufklärung durch das Ministerium. Wir erwarten, dass Abgeordnete ernst genommen werden und aus diesem Fehlverhalten innerhalb des Ministeriums Konsequenzen gezogen werden.
3. Gesundheitsversorgung
Im Zuge der aktuellen Diskussionen zur Krankenhauslandschaft spricht sich die CDU-Fraktion für einen Zukunftsplan aus, der sich bei der Krankenhausplanung an den Prämissen Erreichbarkeit, Bedarfsorientierung und Qualität ausrichtet. Um diesen Masterplan 2035 aufzustellen, fordert die CDU ein Gutachten, das als Analyse für die angemessene Standortplanung dienen soll. Dazu wurde ein erster Entwurf eines Positionspapiers zur Krankenhausversorgung vorgestellt.
4. Straßenausbaubeiträge
Das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird im September in den Landtag eingebracht. Ab dem Stichtag 01.01.2020 werden diese in Sachsen-Anhalt abgeschafft. Die versprochene Entlastung der Bürger erfolgt ohne eine Steuererhöhung zur Gegenfinanzierung. Das war uns als CDU-Landtagsfraktion wichtig.
5. Landesweingut
Die CDU-Fraktion hat sich über das Landesweingut Kloster Pforta, das am Wochenende von der Arbeitsgruppen Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Finanzen besucht worden ist, ausgetauscht. Die CDU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, dass das Landesweingut saniert und auch die Produktion am jetzigen Standort erhalten bleiben soll. Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, entsprechend dem Koalitionsvertrag Lösungen zu entwickeln und den Koalitionsfraktionen vorzulegen.
6. Gleichstellungsgesetz
Bereits seit der letzten Wahlperiode fordert die CDU-Fraktion das bestehende veraltete Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Die Forderung nach einer Weiterentwicklung wurde deshalb durch die CDU in den Koalitionsvertrag ein verhandelt. Ziel des Gleichstellungsgesetzes muss es insbesondere sein, in den Verwaltungen und Institutionen des Landes wie Stiftungen, Anstalten etc., den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Durch das Gesetz sollen gleiche Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen, geschaffen werden. Für diese Position wird die CDU-Fraktion weiter eintreten und einen zeitgemäßen Gesetzesentwurf mit den Koalitionspartnern verhandeln.“