Schulenburg: Zeugenaussagen bestätigen die Landtagsunterrichtung und die Aktenlage
Die Fraktion DIE LINKE hat gemeinsam mit der AfD-Fraktion Minister Stahlknecht und Frau Staatssekretärin Dr. Zieschang als Zeugen vor den 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) geladen. Zu den heute vorgenommenen Zeugenvernehmungen erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher und Obmann im 19. PUA der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Vernehmungen von Minister Stahlknecht und Staatssekretärin Dr. Zieschang haben keine neuen Erkenntnisse gebracht. Der Landtag und die Öffentlichkeit wurden nach dem Anschlagstag zur Einsatzführung und Erstintervention vollumfänglich unterrichtet. Der von der AfD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss war nicht notwendig.
Fest steht, dass die Überprüfung des Schutzes jüdischer Einrichtungen in Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Inneres und Sport (MI) mehrfach veranlasst worden ist. Die Polizeibehörden wurden durch das MI wiederholt auf die Gefährdung jüdischer Einrichtungen hingewiesen. Die Erlasslage des MI wurden in der Polizeidirektion bzw. der Polizeiinspektion Halle ordnungsgemäß umgesetzt. Die Kontaktpflege der Polizeidirektion bzw. Polizeiinspektion Halle mit der jüdischen Gemeinde zu allgemeinen und besonderen Schutzmaßnahmen ist regelmäßig erfolgt. Es war geübte Praxis, sich im Vorfeld von Veranstaltungen mit der jüdischen Gemeinde abzustimmen und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Die Landespolizei ist personell und technisch dazu befähigt, terroristische Lagen gut zu bewältigen. Durch das Ministerium wurde ein grundlegendes Erstinterventionskonzept für sogenannte lebensbedrohliche Einsatzlagen erarbeitet und den Polizeidienststellen zum Dienstgebrauch zugeleitet. Die operativen Einsatzkräfte der Landespolizei führen in den Funkstreifenwagen grundsätzlich Maschinenpistolen MP5 sowie ballistische Schutzwesten der Schutzklasse 4 mit.
Die Konzepte zur Prävention, Verhinderung und Bewältigung von Amoklagen und terroristischen Anschlägen sind hinreichend in die Aus- und Fortbildung der Landespolizei impliziert. Mit Erlass des MI vom 27.03.2018 wurden die Regelungsinhalte des Erstinterventionskonzeptes und der Führungs- und Einsatzkonzeption im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Beamten der Landespolizei verankert.“