Schulenburg: Novelle dient dazu, unser gutes Versammlungsgesetz noch besser zu machen
Zur Ersten Lesung der Novelle des Landesversammlungsgesetzes erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Novelle dient dazu, unser gutes Versammlungsgesetz noch besser zu machen. Auf der einen Seite finden viele praktische Erfahrungen unserer Versammlungsbehörden und der Polizei Berücksichtigung und auf der anderen Seite soll unser Versammlungsrecht für die Versammlungsbehörden rechts- und sicherheitspolitisch mit starken Befugnissen nachjustiert werden. Handlungsleitend ist natürlich immer der Grundgedanke, dass unsere gesetzlichen Regelungen meinungs- und versammlungsfreundlich bleiben.
Für die CDU-Fraktion ist besonders wichtig, dass das Schutzgut der öffentlichen Ordnung wieder Eingang in die Generalklausel findet. Wir schaffen damit die Voraussetzung, extremistischen Gedankengut versammlungsrechtlich adäquat begegnen zu können. Wir werden nicht tatenlos zuschauen, wenn zum Beispiel Demonstrationsteilnehmer durch Armbinden mit einem gelben Stern und der Aufschrift ungeimpft die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur verspottet werden.
Der Stadt Halle soll darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet werden, auf Antrag die versammlungsbehördliche Zuständigkeit übertragen zu bekommen. Auch wenn wir die Aufgaben der Versammlungsbehörden in den Städten Magdeburg und Halle bei der Polizei gut aufgehoben sehen, sind wir sehr gespannt, ob und wie Herr Wiegand seine Ankündigungen zum härteren Durchgreifen gegen Liebig umsetzen kann.“