Schulenburg: Ein Rechtsrahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht muss praxistauglich sein
Zur Landtagsdebatte zur Schaffung eines Badesicherheitsgesetzes für Sachsen-Anhalt erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Es war für die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel in Klietz und Kamern ein großes Ärgernis, dass in den Sommermonaten Badestellen abgesperrt worden sind. Grund hierfür war die bei einigen Bürgermeistern bestehende Verunsicherung, ob ihnen nun für alle Badestellen Aufsichtspflichten obliegen und wie diese daher zu sichern sind.
Durch eine gute und ausgewogene Regelungskonzeption müssen wir mehr Rechtssicherheit in der kommunalen Familie schaffen. Ob ein Badesicherheitsgesetz Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein eine richtige Lösung für das Problems wäre, ist sehr umstritten. Die Ausgangslage in Schleswig-Holstein war eine ganz andere. Wir dürfen keine juristischen Schnellschüsse machen und die Situation durch ein Gesetz ‚verschlimmbessern‛.
Denn mit einem Gesetz müssten wahrscheinlich auch konkrete Festlegungen getroffen werden, wann eine Badestelle betrieben wird, was zur Einrichtung einer Badeinfrastruktur gehört und welche Anforderungen sich hieraus an die Badeaufsicht sowie die erforderlichen Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen ergeben. Darüber hinaus ist klar zur regeln, wann eine Badeaufsicht erforderlich ist und wann nicht. Wir werden den Innenausschuss anregen, ein Fachgespräch durchzuführen, um die offenen Fragen zu klären.
Ein Rechtsrahmen für die Badesicherheit und Badeaufsicht muss praxistauglich sein. Nur so können wir gewährleisten, dass im nächsten Sommer in allen Kommunen wieder ungehindert die vielen schönen Badestellen genutzt werden können.“