Schulenburg: Die Landespolizei ist und war für antisemitische Hassverbrechen sensibilisiert
Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade der Fraktion DIE LINKE hat öffentlich erklärt, dass der im Jahr 2018 im Ministerium für Inneres und Sport vorgestellte Leitfaden der OSZE „Antisemitischen Hassverbrechen begegnen – jüdische Gemeinden schützen“ unserer Landespolizei nicht bekannt gewesen sei. Diese Äußerungen stützt Frau Quade auf von ihr vorgenommene Zeugenbefragungen im 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA). Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher und Obmann der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt im 19. PUA:
„Die von Frau Quade getätigten Unterstellungen stehen im krassen Widerspruch zu den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses und dem vorliegenden umfangreichen Aktenmaterial. Hierauf habe ich Frau Quade bereits im öffentlichen Sitzungsteil am 23.09.2020 hingewiesen.
Innenminister Holger Stahlknecht hat sich als Vorsitzender der IMK mit Schreiben vom Mai 2018 an die Innenminister und -senatoren gewandt und eine Befassung der Sicherheits- und Justizbehörden der deutschen Länder mit dem Handbuch des Büros der OSZE Leitfaden ‚Antisemitischen Hassverbrechen begegnen – jüdische Gemeinden schützen‛ angeregt und den Beratungspunkt ‚Antisemitischen Übergriffen konsequent entgegentreten‛ für die Frühjahrstagung der IMK im Jahr 2018 angemeldet.
Durch Erlass des Ministeriums vom 10.09.2018 wurde die Fachhochschule Polizei angewiesen, die Empfehlungen des Leifadens in die Ausbildung, ins Studium und die Fortbildung der Landespolizei zu integrieren sowie in der Lehrstoffvermittlung zu berücksichtigen. Seitdem ist er fester Bestandteil der Ausbildung, Forschung und Lehre an der Fachhochschule. Der Landespolizei sind die Empfehlungen der OSZE zur Begegnung von antisemitischen Hassverbrechen bekannt, da sie fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Landespolizei sind. Sofern Frau Quade an ihren Falschbehauptungen festhalten oder diese wiederholen sollte, wird die CDU-Fraktion die Akteninhalte als Beweismittel verlesen und im Abschlussbericht des 19. PUA berücksichtigen.“