Restriktionen nur für Düngevergehen!
Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion regten die Koalitionsfraktionen im heutigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Fachgespräch zur Thematik der Grundwassermessstellen in Sachsen-Anhalt an. Auf Grundlage der dort erhobenen Messwerte ging die Verschärfung der Düngeverordnung einher. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer:
„21 der 70 in Sachsen-Anhalt für das Messnetz der Europäischen Umweltagentur in Kopenhagen (EUA-Messnetz) herangezogenen Grundwassermessstellen überschreiten den Grenzwert für Nitratkonzentration von 50 mg/l. Die betreffenden Gebiete gelten als sog. rote Gebiete, für die erhebliche Restriktionen mit der neuen Düngeverordnung verabschiedet worden. Das Fachgespräch hat ergeben, dass für eine Umsetzung der Düngeverordnung zunächst Transparenz geschaffen und die Ursache für die Grenzwertüberschreitung geklärt werden muss. Viele der Standorte befinden sich bspw. in ungünstiger Lage, d.h. in der Nähe von Industriegebieten, Friedhöfen, mit Abfall verfüllten Kiesgruben oder ehemaligen Tagebauen und beeinflussen so das Messergebnis. Zudem ist der Ausbau des Messnetzes sowie eine Binnendifferenzierung unumgänglich, damit bei einer Grenzwertüberschreitung nicht der gesamte Grundwasserkörper als belastet gilt.“
Das Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Landtags, Bernhard Daldrup, ergänzt:
„Restriktionen für die Landwirtschaft in roten Gebieten dürfen erst dann greifen, wenn die Nitraterhöhung eindeutig der Düngung zugeordnet werden kann. Dafür bedarf es eines geeigneten Messnetzes bestehend aus mindestens 160 Messstellen, vergleichbaren Kriterien für die Erhebung repräsentativer Messergebnisse sowie einer Rückkopplung mit dem Meldesystem für organische Düngung. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie muss jetzt handeln.“