Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss verlässlich bleiben
Anfang des Jahres hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren Bericht vorgestellt und eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages empfohlen. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien des Landtages Sachsen-Anhalt hat sich heute mit dem 1. Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die CDU-Fraktion setzt sich weiterhin für die Stabilität des Rundfunkbeitrages ein. Seit Jahren werben wir für die Beitragsstabilität und haben bereits 2015 die Senkung des Beitrages vorangetrieben. Bereits in vorangegangenen Berichten hat die KEF Einsparpotentiale benannt und deren Umsetzung gefordert. Der neueste Bericht zeigt deutlich auf, dass die geforderten Maßnahmen begonnen aber nur teilweise oder unvollständig umgesetzt wurden. Einige Kritikpunkte sind von den Rundfunkanstalten bisher gar nicht angegangen worden. Diese Notwendigkeit der vollständigen Ausschöpfung des noch vorhandenen Einsparpotentials sind in der Diskussion um eine Erhöhung nicht zu ignorieren. Aus Sicht der CDU-Fraktion kann daher einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht zugestimmt werden.“