Neuregelungen im Bußgeldkatalog müssen auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden
Zur heutigen Landtagsdebatte um Änderungen im Straßenverkehr-Bußgeldkatalog erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Kritik an der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 20. April 2020 wirft die Frage auf, welche Regelungen im Straßenverkehrsrecht aufgrund ihrer besonderen Sicherheitsrelevanz wichtig sind. Dabei ist zu klären, in welcher Höhe bzw. mit welcher Härte diese sanktioniert werden müssen.
Die Neuregelungen der Sanktionen vor allem beim Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen, bei der Rettungsgasse, dem größeren Abstand zu Fahrradfahrern bei Überholvorgängen oder beim direkten Überholverbot bei Zweirädern, dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und sind weitestgehend unstrittig.
Unverhältnismäßig sind allerdings die Änderungen bei den Strafen hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Mit diesen Änderungen ist das Gerechtigkeitsempfinden und somit die Akzeptanz bei den Bürgern verloren gegangen. Hier bedarf es der dringenden Entschärfung der Sanktionen.“