Landesantidiskriminierungsgesetz – In Berlin wird alles auf den Kopf gestellt
Im Abgeordnetenhaus Berlin wird derzeit ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beraten. Mit dem Gesetzentwurf will der Berliner Senat Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung durch Verwaltungshandeln schützen, um zu einer sog. Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und des diskriminierungsfreien Handelns zu kommen. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Gesetzentwurf wird derzeit bundesweit von Personalvertretungen und Gewerkschaften zurecht kritisiert, da die vorgesehene sog. Beweislasterleichterung bzw. -umkehr von einem großen Misstrauen in die Arbeit des öffentlichen Dienstes, im Besonderen die der Polizei, geprägt ist. Zukünftig muss in Berlin ein Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, der wegen Diskriminierung angezeigt wird, behördenintern nachweisen, dass sein Handeln ordnungsgemäß war. Hinzu kommt ein Verbandsklagerecht von Aktivisten und Vereinen, die stellvertretend für diejenigen eintreten können, die sich diskriminiert fühlen. In der Vergangenheit wurden Polizeibeamte schon oft ungerechtfertigt angezeigt, das zeigt auch die Statistik der Beschwerdestelle der Polizei.
Durch den Gesetzentwurf wird alles auf den Kopf gestellt. Anstatt Polizistinnen und Polizisten in Berlin besser vor Angriffen zu schützen, gehen Senat und Abgeordnetenhaus mit diesem Anti-Polizei-Bürokratiemonster einen Sonderweg und stellen den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht. Diesen rot-rot-grünen Berliner Irrweg gehen wir in Sachsen-Anhalt nicht. Der öffentliche Dienst und insbesondere die Polizei genießen in Sachsen-Anhalt für ihre hervorragende Arbeit in der Bevölkerung und in der CDU-geführten Landespolitik großes Vertrauen.
Durch die Neuregelung ist zu erwarten, dass bei Einsätzen von Polizeikräften aus Sachsen-Anhalt im Land Berlin und bei gegen Beamte erhobenen Diskriminierungsvorwürfen ein erhöhter Ermittlungs- und Verwaltungsaufwand entsteht. In der Konsequenz müssen unsere Polizeibeamten in den Amtsstuben sinnlos viele Papiere beschreiben, anstatt für Sicherheit auf der Straße zu sorgen. Sollte das Gesetz tatsächlich so verabschiedet werden, müssen wir aus Fürsorgeaspekten gegenüber unseren Polizeivollzugsbeamten in Sachsen-Anhalt genau prüfen, ob einer Kräfteanforderung aus Berlin tatsächlich entsprochen werden kann. Hierzu ist jeder Einzelfall juristisch zu prüfen, inwieweit tatsächlich Rechtsverpflichtungen zur Amtshilfe bestehen.“