Kolze: Verbindliche Altersfeststellung im Strafprozess
Im Prozess gegen Sabri H. wurde am 26. März 2020 das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil erging aufgrund einer Verständigung zwischen dem Angeklagten, Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht. Zum Urteil erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Das Urteil gegen Sabri H. stößt in der Öffentlichkeit und beim Nebenkläger, dem Vater von Marcus H., auf großes Unverständnis. Die verhängte Jugendstrafe wird als zu milde angesehen. Auch wenn ich persönlich das Urteil nicht nachvollziehen kann, steht es mir als Mitglied des Landtages nicht zu, unabhängige strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu kritisieren. Der Inhalt der Entscheidung unterfällt der durch das Grundgesetz und der Landesverfassung garantierten Unabhängigkeit der Gerichte. Der Landtag ist nicht verantwortlich, ob und mit welchem Inhalt solche Entscheidungen ergehen.
Die Jugendstrafkammer hat im Zwischenverfahren u. a. geprüft, wie alt der Angeklagte zur Tatzeit gewesen ist, da keine ausreichenden Dokumente hinsichtlich des Alters des Angeklagten vorgelegen haben. Die gerichtlichen Ermittlungen haben ergeben, dass nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahre alt gewesen ist.
Im Ergebnis des Strafverfahrens steht für mich jedoch eines fest: Da manche junge ausländische Täter sich vor Gericht jünger machen und Angaben nicht immer zweifelsfrei geklärt werden können, muss ein DNA-Test zur Altersfeststellung in die Strafprozessordnung aufgenommen werden. Momentan ist die Altersfeststellung durch Röntgenaufnahmen und Computertomografie unter engen Auflagen auch dann möglich, wenn der Beschuldigte nicht zustimmt. Ein DNA-Test darf nur zur Feststellung der Abstammung und zur Klärung der Frage verwendet werden, ob Spuren von dem Beschuldigten stammen. Ein DNA-Test ist im Vergleich zur bisher gängigen Altersdiagnostik aber ein kleiner Eingriff, der auch nicht weh tut. Der Bundesgesetzgeber sollte daher dafür Sorge tragen, dass ein DNA-Test im Zweifel jederzeit möglich ist.“