Kolze und Güssau: Keine Schließung des Arbeitsgerichtes Stendal
Zur aktuellen Pressebericherstattung um das Arbeitsgericht in Stendal erklärt Hardy Peter Güssau, direkt gewählter Abgeordneter im Wahlkreis Stendal:
„Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben, dass alle derzeit bestehenden Justizstandorte erhalten bleiben. Dieses gilt auch für den Justizstandort Stendal. Eine ausgewogene Präsenz der Justiz in Sachsen-Anhalt muss für den einfachen Zugang zu den Gerichten sorgen. Wir bekennen uns zu einer dauerhaften Verankerung von Gerichtsstandorten in der Fläche des Landes. Die Bildung des Justizzentrums in Stendal hat sich bewährt.“
Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Für das Arbeitsgericht Stendal sind drei Richterplanstellen vorgesehen. Bereits seit Jahren liegt der Personalbedarf beim Arbeitsgericht Stendal deutlich unter drei Richterstellen. Vor diesem Hintergrund ist seit der Versetzung eines Richters dessen Stelle nicht nachbesetzt worden. Bei einer durchschnittlichen Belastung von 77 Prozent besteht aktuell keine Notwendigkeit für zusätzliche Zuweisungen an das Arbeitsgericht Stendal. In diesem Zusammenhang darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass in anderen Gerichtsbezirken und Staatsanwaltschaften die Belastung weit höher liegt.
Entgegen den Darstellungen in dem Presseartikel, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren am Arbeitsgericht Stendal 4,8 Monate. Vor diesem Hintergrund kann weder eine Terminierung für Anfang 2021 noch ein Ausbluten des Gerichtsstandorts Stendal festgestellt werden.“