Kolze: Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte weiter umsetzen
Zur Landtagsdebatte „Bessere Opferhilfe und -entschädigung in Sachsen-Anhalt“ erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Opfer von Straftaten leiden zum Teil noch sehr lange unter den Folgen. Das gilt besonders für Opfer von Gewaltverbrechen. Sie verdienen daher unsere umfassende Unterstützung.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir zum Grundsatz ‚Opferschutz vor Täterschutz‛ stehen und dass wir uns dafür einsetzen, die vorhandenen Instrumente des Opferschutzes konsequent anzuwenden und weiter auszubauen. Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte, zum Beispiel durch gezielte Kampagnen, Projekte, Veranstaltungen und eine zielorientierte Öffentlichkeitsarbeit, umzusetzen. Den Grundstein hierfür hat der Landtag in den Haushaltsberatungen gelegt. Von den gemäß § 153a StPO zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt eingenommenen Geldauflagen können bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe sowie zur Stärkung der Opferrechte verwendet werden.
Unter anderem soll ein Wegweiser zu den unterschiedlichen Angeboten der Opferberatung in Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt werden. Die durch Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängten Geldauflagen sollen noch stärker Projekten zu Gute kommen, die sich mit der Opfer-Arbeit befassen.“