Kolze/Krull zum Urteil im Halle-Prozess: Antisemitismus, Rassismus und Hass haben in Sachsen-Anhalt keinen Platz
Der 1. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat in einem heute verkündeten Urteil den Angeklagten Stephan B. zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Darüber hinaus hat der Senat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Hierzu erklärt Jens Kolze, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt: „Der Anschlag von Halle im letzten Jahr hat weltweit für Entsetzen gesorgt und beschäftigt den Landtag von Sachsen-Anhalt nachhaltig. Der in der Geschichte unseres Bundeslandes bisher größte und umfangreichste Strafprozess mit den vielen Verhandlungstagen, Nebenklägerinnen und Nebenklägern, den nationalen und internationalen Prozessbeobachtern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Presse hat uns die Leistungsfähigkeit unser Strafrechtspflege und das Funktionieren des Rechtsstaates, selbst unter den Herausforderungen der derzeit bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie, verdeutlicht. Das Urteil wird von den Opfern und Hinterbliebenen des Terroranschlags als gerecht empfunden werden.“
Tobias Krull, integrationspolitischer Sprecher, ergänzt: „Der Anschlag von Halle war eine Zäsur, die uns deutlich vor Augen geführt hat, dass Gewalt und Terror jede und jeden zum Opfer machen kann und eine Bedrohung für eine offene Gesellschaft darstellt. Der Schutz der jüdischen Gemeinschaft sowie die Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Hassideologien gehören zu den unverrückbaren Grundlagen unserer Arbeit. Daher unterstützen wir nachdrücklich das von der Landesregierung initiierte Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus. Das Landesproprogramm benennt, bündelt und verstärkt alle Maßnahmen aus allen Bereichen der Landespolitik und stärkt so das jüdische Leben in Sachsen-Anhalt.“