Kolze: Koalitionsvertrag umsetzen – das Gleichstellungsgesetz muss kommen!
Gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ist das Land verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Bereits seit der letzten Wahlperiode fordert die CDU das bestehende veraltete Frauenfördergesetz zu einem modernen Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieses zentralen Vorhabens der Gleichstellungspolitik erfolgte unter der damaligen Justizministerin nicht. Die Forderung nach einer Weiterentwicklung wurde deshalb durch die CDU in den Koalitionsvertrag einverhandelt. Ziel des Gleichstellungsgesetzes muss es insbesondere sein, in den Verwaltungen und Institutionen des Landes wie Stiftungen, Anstalten etc., den Anteil von Frauen und Männern zu erhöhen, soweit sie in einzelnen Bereichen unterrepräsentiert sind. Durch das Gesetz sollen gleiche Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Geschlechter sowie der Ausgleich von Nachteilen, die als Folge einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung entstehen, geschaffen werden.
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung beabsichtigt Frau Ministerin Keding, dass Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer des Landes Sachsen-Anhalt (GleiG LSA) in den Landtag einzubringen. Über die öffentlichen Erklärungen und die Kritik der Koalitionskollegen, Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen und Frau Lüddemann, am Regierungsentwurf bin ich insofern verwundert, da ein durch Frau Ministerin bei den Koalitionspartnern erbetener gemeinsamer Beratungstermin zu diesem Vorhaben in der Sommerpause leider nicht zustande gekommen ist. Wir erwarten nunmehr, dass wir uns zum Gesetzentwurf mit der dafür gebotenen Gründlichkeit spätestens nach der Einbringung durch die Landesregierung im parlamentarischen Raum verständigen. Wir werden immer darauf achten, Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen geschlechteroffen zu bestellen, da eine geschlechtsspezifische Festlegung dem Grundgedanken des Gesetzes diametral entgegenstehen würde.“