Kolze: Kindesmissbrauch und Kinderpornografie entschlossen bekämpfen!
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung für härtere Strafen bei Kindesmissbrauch. Dem Entwurf zufolge wird Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen behandelt und kann mit einer Haftstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren Gefängnis geahndet werden. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Kindesmissbrauch ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen. Das derzeit geltende Mindeststrafmaß von sechs Monaten bei Vergehen greift zu kurz. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Gesetzesverschärfung mit härteren Strafen, effektiverer Verfolgung, mehr Prävention und bessere Qualifizierung der Justizbehörden! Die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie künftig als Verbrechen zu ahnden sorgt für eine verbesserte Prävention.
Bei schweren Fällen sexualisierter Gewalt ist es somit möglich leichter Untersuchungshaft anzuordnen und die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie werden gesenkt. Um Kinder und Jugendliche umfassend zu schützen, werden die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert. Mit dieser Verschärfung hat die große Koalition in Berlin gemeinsam den Kinderschutz im Strafrecht entschlossen vorangebracht.
Die Vorratsdatenspeicherung ist allerdings das wirksamste Mittel, damit die Strafverfolgungsbehörden gegen Kindesmissbrauch im Netz vorgehen können. Dieses Ermittlungsinstrument ist derzeit aufgrund höchstrichterlicher Befassungen ausgesetzt. Das ist ein Rückschlag in der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Aktuell können tausende Hinweise auf Sexualstraftaten gegen Kinder nicht verfolgt werden, weil die Verbindungsdaten bereits gelöscht sind. Wir fordern den Bundestag daher auf, im parlamentarischen Beratungsverfahren den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu erweitern und die auf mehrere Monate beschränkte Vorratsdatenspeicherung von Internetdaten zur Bekämpfung dokumentierter Kindesmisshandlung zu ermöglichen. Bei den sogenannten IP-Adressen und Portnummern, die sich Internetnutzern zuordnen lassen, sieht auch der Europäische Gerichtshof einen gesetzgeberischen Spielraum, der genutzt werden muss, um Straftäter effektiv zu ermitteln“, so Jens Kolze abschließend.