Kolze: Das Parlament wurde vollumfänglich über den Fluchtversuch von Stephan B. informiert
Heute hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in einer Sondersitzung mit dem Ausbruchsversuch des Untersuchungsgefangenen Stephan B. befasst. Hierzu erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Im Ergebnis der Ausschussbefragung steht fest, dass ein Entweichen des Untersuchungsgefangenen Stephan B. trotz des Überkletterns des Sicherungszaunes in keinem Fall gelungen wäre. Der Fluchtversuch war von vornherein nicht möglich!
Die Anstaltsleitung der JVA Halle (Roter Ochse) hat den Ausschuss in öffentlicher Sitzung durch den von uns geforderten minutiösen Bericht vollumfänglich über den Vorgang informiert. Es wurde berichtet, wie Stephan B. den Zaun eines Freistundenhofes innerhalb der JVA Halle überklettern konnte und wie die dienstlichen Meldungen zum Vorfall erfolgt sind. Mehrfach wurde das Bedauern geäußert, dass es zu dem Vorfall gekommen ist. Im Ergebnis steht fest, dass vor Ort eigenmächtig Lockerungsmaßnahmen für Stephan B. durchgeführt worden sind. Diese widersprechen ganz eindeutig der Weisungslage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung zur Unterbringung des Untersuchungshäftlings. Ursächlich für den Vorfall waren jedoch Dienstpflichtverletzungen einzelner Justizvollzugsbediensteter bei der Bewachung des Schwerpunktgefangenen während der Einzelfreistunde. Dieses individuelle Fehlversagen ist nicht durch das Parlament, sondern dienstrechtlich aufzuarbeiten.
Die Angelegenheit ist aus unserer Sicht für das Parlament vollständig aufgeklärt. Alle Fragen wurden umfassend beantwortet. Für uns geht es darum, einen ähnlichen Vorfall in der Zukunft zu verhindern. Wir erwarten natürlich, dass die aktuelle Sicherungsverfügung des Untersuchungsgefangenen bei der Unterbringung in der JVA Burg durch alle Beteiligten weisungsgemäß und mit der notwendigen Sensibilität umgesetzt wird.“