Kleine Bauvorlagenberechtigung stärkt das Meisterhandwerk
Zur zweiten Beratung eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Die Änderung der Landesbauordnung berücksichtigt nun auch Handwerksmeister und Bautechniker bei der Erstellung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung. Sie soll Technikern und Handwerksmeistern zustehen und wird nicht über die Musterbauordnung geregelt, sondern ist Teil der Länderordnungen. Sachsen-Anhalt ist somit das erste mitteldeutsche Bundesland, dass Handwerker und Techniker aus Sachsen-Anhalt ihren westdeutschen Kollegen gleichstellt.
Für die Errichtung von Bauwerken jeglicher Art sind Genehmigungsplanungen notwendig. Um den Aufwand bei der Bearbeitung gering zu halten, dürfen nur bauvorlagenberechtigte Personen entsprechende Planungen anfertigen, unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einreichen.
Das Meisterhandwerk wurde lange Zeit klein geredet. Der Meistertitel wurde geradezu unattraktiv. Durch die Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten der Meister und Techniker ist ein kleiner Schritt getan, um einen zusätzlichen Anreiz für die handwerkliche Ausbildung zu schaffen. Der Bauberuf muss wieder mehr an Bedeutung gewinnen, um dem Fachkräftebedarf langfristig gerecht zu werden.“