Kleine Bauvorlagenberechtigung stärkt das Meisterhandwerk
Zur ersten Beratung eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell:
„Über die Änderung der Landesbauordnung soll die Kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister und Techniker eingeführt werden. Für die Errichtung von Bauwerken jeglicher Art sind Genehmigungsplanungen notwendig. Um den Aufwand bei der Bearbeitung gering zu halten, dürfen nur bauvorlagenberechtigte Personen entsprechende Planungen anfertigen, unterzeichnen und bei den zuständigen Behörden einreichen. Die Große Bauvorlagenberechtigung wird durch Architekten und Bauingenieure erbracht und umfasst alle Bauwerke. Die Kleine Bauvorlagenberechtigung soll Technikern und Handwerksmeistern zustehen und wird nicht über die Musterbauordnung geregelt, sondern ist Teil der Länderordnungen.
Das Meisterhandwerk wurde lange Zeit klein geredet. Der Meistertitel wurde geradezu unattraktiv. Durch die Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten der Meister und Techniker ist ein kleiner Schritt getan, um einen zusätzlichen Anreiz für die handwerkliche Ausbildung zu schaffen. Der Bauberuf muss wieder mehr an Bedeutung gewinnen, um dem Fachkräftebedarf langfristig gerecht zu werden.“