Keine offenen Ermittlungsansätze – Parlamentarische Befassung kann abgeschlossen werden
Zur Einbringung des Landtagsantrags der Koalitionsfraktionen „Empfehlungen der juristischen Berater im Fall Ouri Jalloh berücksichtigen“ erklärt Jens Kolze, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich in seiner vierten Wahlperiode mit dem Todesfall Ouri Jalloh. In dieser Wahlperiode wurde parlamentarisch sehr viel für Transparenz und Aufklärung getan. Neben den zahlreichen Befassungen im Plenum und im Fachausschuss wurde die Landesregierung gebeten, alle Unterlagen zum abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Justizausschuss des Landtages hat dann die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Nötzel und Rechtsanwalt Montag damit beauftragt, gemeinsam alle im Landtag verwahrten Akten und Informationen auszuwerten und zu begutachten. Die Berater sollten den Ausschussmitgliedern mit ihrer juristischen Fachexpertise helfen, diese komplexen Akten vollumfänglich zu erfassen und offene Fragen zu beantworten.
Für die CDU-Fraktion steht im Ergebnis der Berichterstattung der Berater fest, dass es niemals zu diesem tragischen Tod hätte kommen dürfen. Der Tod von Jalloh war vermeidbar und ich bin fest davon überzeugt, dass ein solcher Vorfall heute nicht mehr passieren würde. Die Berater haben hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung seinerzeit umgehend auf den Tod Jallohs im Polizeigewahrsam reagiert hat. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeigten großes Problembewusstsein und den Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen.
Die aus Sicht der CDU-Fraktion zentrale Aussage ist es, dass auch von den unabhängigen Rechtsexperten zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze gesehen werden. Die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten im Todesfall Jalloh sind nicht zu beanstanden. An diesem Ergebnis hatte die CDU-Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel und wir sind erfreut, dass die Funktionsfähigkeit unserer Justiz bestätigt worden ist. Der Todesfall Ouri Jalloh ist für unsere Justiz abgeschlossen und auch wir sehen nunmehr einen Abschluss der parlamentarischen Befassungen. Selbstverständlich werden wir keine Schlussstrichdebatte führen. Wir werden uns bei zukünftigen Gesetzesnovellen die rechtsfachlichen Empfehlungen der juristischen Berater berücksichtigen. Die Landesregierung wird dies ebenso tun.“