„Ja“ zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, „Nein“ zur Beitragserhöhung
Am heutigen Mittwoch wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt erstmalig der Gesetzesentwurf zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag debattiert. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die CDU-Fraktion wird nicht von ihrem bekannten Standpunkt abweichen. Wir lehnen den Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag weiterhin ab. Bisher können wir nicht erkennen, dass die längst überfällige Debatte über Auftrag und Größe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutschlandweit kritisch geführt wird. Ebenso scheinen trotz aller Beteuerungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht alle Sparpotentiale ausgeschöpft worden zu sein.
Bereits in vorangegangenen Berichten hat die KEF Einsparpotentiale benannt und deren Umsetzung gefordert. Der neueste Bericht zeigt deutlich auf, dass die geforderten Maßnahmen begonnen aber nur teilweise oder unvollständig umgesetzt wurden. Einige Kritikpunkte sind von den Rundfunkanstalten bisher gar nicht angegangen worden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Bestandteil unserer Demokratie und des dualen Rundfunksystem. Er muss erhalten und bezahlbar bleiben. Daher setzen wir uns für stabile Rundfunkbeiträge weiter ein. Für die geplante Beitragserhöhung gibt es bei uns keine Mehrheit.“