Entnahme von Wolf zum Schutz der Weidetierhaltung wird durch Neuregelung erleichtert
Das Bundeskabinett und der Bundesrat haben sich in ihren Sitzungen geeinigt, die Entnahme von Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung in bestimmten Fällen zu erleichtern. Dazu erklärt Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik befasst:
„Die CDU-Fraktion des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt die entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz vom 14. Februar 2020. Die Neuregelungen erleichtern den Schutz von Weide- und Haustieren vor Wölfen in Deutschland und bringen die Interessen der Weidetierhalter und die Sorgen der Bevölkerung in einen angemessenen Ausgleich zum Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart. Die Bundesratsentscheidung macht deutlich, dass Handlungsbedarf besteht, aber das kann nur ein erster Schritt in Richtung eines erforderlichen Wolfsmanagements sein. Auf der Bundesebene wird nunmehr die Realität anerkannt und Vernunft hat sich durchgesetzt.
Zwingend ist jetzt, dass auch das Land Sachsen-Anhalt diese Realität anerkennt, um Rechtssicherheit für Jäger und Tierhalter zu schaffen.“