Die Umstellung von Analog- auf Digitalfunk im Land Sachsen-Anhalt wird abgeschlossen
Zum Beschluss des Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt durch den Landtag erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Mit dem Gesetz wird der störungsfreie Betrieb des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umgesetzt. Wir schaffen eine Rechtsgrundlage zur Steuerung des Funkbetriebs und eine klare Kostenzuordnung zwischen dem Land und den Teilnehmern am Digitalfunk. Durch die nun, im Gegensatz zum früheren Analogfunk, mögliche Nutzung eines gemeinsamen Funknetzes im Land, bedarf es eindeutiger Regelungen.
Die CDU-Fraktion erachtet es als zielführend, dass die Kommunen keine Kosten für den Betrieb des Digitalfunknetzes zu tragen haben und dadurch finanziell entlastet werden. Künftig wird eine dreigeteilte Kostenregelung zur Anwendung kommen: Dabei übernimmt das Land einen großen Kostenanteil, indem es insgesamt für den Betrieb des Digitalfunks und die daraus entstehenden Betriebskosten aufkommt. Die Kommunen bzw. die Landkreise haben nur die Kosten zu tragen, die sie selbst verursachen. Sie müssen lediglich die Endgeräte bzw. die Leitstellen finanzieren.
Mit dem Beschluss des Gesetzes ist die Umstellung von Analog- auf Digitalfunk im Land Sachsen-Anhalt final abgeschlossen.“