Der Landtag wird gestärkt und Bürger besser beteiligt
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs zur Parlamentsreform 2020 durch die Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist ein modernes und offenes Parlament. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform beweisen wir einmal mehr, dass wir reformfähig sind. Der Landtag wird maßvoll verkleinert, ohne die parlamentarische Arbeit selbst zu schwächen. Mit den Änderungen des Wahlgesetzes wurde in der 7. Wahlperiode die Anzahl der Abgeordneten von 91 auf 87 und in der 8. Wahlperiode von 87 auf 83 Abgeordnete gesenkt. Dies führt zu Einsparungen in Höhe von ca. 4 Millionen Euro in der 7. Wahlperiode und weiteren 4 Millionen Euro in der 8. Wahlperiode.
Mit der Änderung der Landesverfassung wird die Politik verpflichtet, für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu sorgen. Die Einführung der Schuldenbremse schafft Generationengerechtigkeit und der Klima- und Tierschutz werden erstmals verankert.
Der Vorschlag für die Parlamentsreform sorgt zudem für mehr Transparenz und bessere Bürgerbeteiligung in der Arbeit des Landtages von Sachsen-Anhalt. So ist z. B. das Quorum für die Einleitung eines Volksbegehrens gesenkt worden und Ausschusssitzungen können nun von jedem Bürger besucht werden.
Die zu beschließenden Änderungen werden von Erfolg geprägt sein, da sie mithelfen, unser Land fortschrittlich zu gestalten und für lange Zeit einen sicheren Rahmen für die parlamentarische Arbeit schaffen.“