Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert
Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen weiter. Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder Besucher empfangen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, die bisher noch geschlossen sind, können öffnen, wenn sie bestimmte Bedingungen einhalten. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Das Selbstorganisationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird nicht mehr eingeschränkt. In Alten- und Pflegeheimen ist ab Montag, 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt; die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt wird. Das Besuchsverbot der vergangenen Wochen ist damit aufgehoben. Das legt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat.