CDU-Landtagsfraktion begrüßt die Ablehnung des Eilantrages zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit wird der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20).
Zu dem Ergebnis der Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 22. Dezember 2020 erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt: „Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis. Wir haben in diesem Eilverfahren das Ziel erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder ARD, ZDF oder Deutschlandradio unsere Argumente wirklich ernstgenommen. Dieses gibt nunmehr dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, die in unserem Fraktionsbeschluss vom 1. Dezember 2020 aufgeworfenen Fragen und Probleme im Hauptsacheverfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen und zu bewerten.“
Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: „Die Entscheidung zeigt, dass wir mit unseren Argumenten nicht völlig falsch gelegen haben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie können wir der Bevölkerung und den vielen in Notlage befindlichen Unternehmen keine Gebührenerhöhung abverlangen. Wir erwarten nunmehr von allen Beteiligten des Rechtsstreits, dass sie in der Zeit bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ihrer Verantwortung nachkommen und die öffentliche Diskussion über den Auftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter im Januar 2021 ernsthaft beginnen.“