CDU-Fraktion zu den Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat die Hilfsmaßnahmen für in Not geratene Unternehmen begrüßt. Jetzt müsse die Liquidität und damit der Bestand der Unternehmen gesichert werden. Es gebe eine Zeit nach der Virus-Krise. Diese dürfe nicht zu einer Massenarbeitslosigkeit führen.
Der tourismuspolitische Sprecher, Lars-Jörn Zimmer, spricht von einer großen Verunsicherung der gesamten Tourismusbranche. Diese sei derzeitig überproportional von Stornierungen, Grenzschließungen und Quarantänemaßnahmen betroffen. Dies treffe vor allem viele Kleinst- und Familienbetriebe.
Bezüglich des Maßnahmenpaketes und der Kurzarbeiterregelungen gibt es aktuelle viele Unsicherheiten. Nachstehend folgende Erklärungen (Stand 17.03.2020):
- Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung gilt ab sofort.
- Sonderregelungen Kurzarbeitergeld:
- Kann rückwirkend ab 1. März 2020 bei den örtlichen Arbeitsagenturen beantragt werden.
- Durch die Veränderung des Antragsgrundes, kann Kurzarbeitergeld auch bei Lieferengpässen oder bei behördlichen Schließungen gezahlt werden.
- Die Regelung gilt ferner, wenn mehr als 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. (vorher war es ein Drittel)
- Ausgefallene Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent durch den Bund erstattet.
- Die BA übernimmt 60 Prozent des Nettolohns je Arbeitnehmer, für Beschäftigte mit Kind werden 65 Prozent gezahlt.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (im Falle tariflicher Regelungen) kann verzichtet werden.
- Zur Regelung von Minijobs liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.