Ausnahmeregelung Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit im Einzelhandel ist das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen befristet ausgesetzt.
Hier geht es zur vollständigen Regelung: Befristete-Ausnahme-Sonn-Feiertagsfahrverbot-Sachsen-Anhalt