Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle: Gemeinden erhalten 162 Millionen Euro noch in diesem Jahr
Zur Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen (kurz: GewStAusgleichsG LSA) nimmt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Daniel Szarata, wie folgt Stellung:
„Wir freuen uns, dass der Bund die Notwendigkeit erkannt hat, den Gemeinden die coronabedingten Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren. Auf diese Weise bleiben die Kommunen, die zum Großteil für die öffentlichen Investitionen zuständig sind, finanziell handlungsfähig. Die Gemeinden erhalten pauschal 162 Millionen Euro, die jeweils hälftig von Bund und Land finanziert werden. Dank der Weitsichtigkeit des Finanzministeriums ist Sachsen-Anhalt in der Lage, die 81 Millionen Euro aus dem aktuellen Nachtragshaushalt zu finanzieren.
Die Verteilung erfolgt nicht willkürlich, sondern ergibt sich aus der Differenz des durchschnittlichen Ist-Aufkommens des ersten bis dritten Quartals der Jahre 2017 bis 2019 und des Ist-Aufkommens der ersten drei Quartale dieses Jahres. Damit wurde dem Wunsch des Landkreistags und des Städte- und Gemeindebund entsprochen, möglichst die tatsächlichen Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 in die Berechnung mit einzubeziehen. Die Auszahlung soll zeitnah am 10. Dezember 2020 erfolgen.
Bisher sind wir ruhig, gut und vorausschauend durch die finanziellen Klippen der Corona-Krise gesteuert. Weitere Handlungsbedarfe für 2021 und die kommenden Jahre werden wir genauso gut und mit Weitblick im Sinne der Kommunen bewältigen.“