Kolze: Die juristischen Berater haben nicht mehr Befugnisse als der Rechtsausschuss
Zur aktuellen Berichterstattung um die Arbeit der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der Sache Jalloh beauftragten juristischen Berater erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Der Rechtsausschuss des Landtages hat die juristischen Berater Generalstaatsanwalt a.D. Manfred Nötzel und Jerzy Montag damit beauftragt, gemeinsam die im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten. Sie sollen die Ausschussmitglieder soweit erforderlich mit ihrer juristischen Fachexpertise bei diesem rechtlich komplexen Beratungsvorgang unterstützen. Sonderermittler wurden durch den Landtag zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Es gibt keine parlamentarischen Untersuchungen zum Thema Jalloh, sondern nur eine Befassung im Fachausschuss, in die die Berater einbezogen worden sind. Wenn der Berater Herr Montag gedenkt, in der Angelegenheit Jalloh eigene Ermittlungen führen zu dürfen, dann ist das Vertrauen in eine unparteiliche Begutachtung des Sachverhalts durch diesen Berater aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion schwer erschüttert.
Die CDU-Landtagsfraktion nimmt die aktuelle Pressemitteilung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt mit großem Respekt zur Kenntnis. Wir werden uns nicht daran beteiligen, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen im Ausschuss in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen. Die CDU-Landtagsfraktion wird die weitere Ausschussbefassungen konstruktiv begleiten.“