Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus
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Das öffentliche Leben wird auch in Sachsen-Anhalt ab morgen, dem 18. März, stark eingeschränkt.
Wichtig ist: Die Grundversorgung bleibt gewährleistet. Die Ladenöffnungszeiten werden erweitert.
Hier finden Sie die Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt, in der alle Regelungen getroffen sind.
zur Verordnung: VO-SARS-COVID-19_2020-03-17
#bittebleibtzuHause #gemeinsamgegenCorona
Bleibt gesund!