Wir wollen eine Entlastung der Eltern und die Steigerung der Betreuungsqualität
Zur heutigen ersten Beratung eines Gesetzes zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Wir wollen die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes des Bundes in Sachsen-Anhalt zur Entlastung der Eltern und zur Steigerung der Betreuungsqualität nutzen. Die Geschwisterregelung wird auch auf Hortkinder erweitertet, so dass gerade Mehrkindfamilien von entsprechenden Betreuungsgebühren entlastet werden. Durch den Einsatz zusätzlicher pädagogischer Fachberater soll die Arbeit in den Einrichtungen selbst unterstützt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulgeldfreiheit für die zukünftigen Fachkräfte in der Kinderbetreuung. Wir setzen damit ein klares Signal, um die Attraktivität dieses Berufsbildes zu steigern, denn das Fachpersonal wird vor Ort dringend gebraucht.
Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Kritik, dass der Bund die Mittel nicht über 2022 ausreicht. Auch danach muss sich aus Sicht der CDU-Fraktion der Bund an den entsprechenden Kosten beteiligen.“