Verschwörungstheorien keinen Aufschwung leisten
Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Mitglieder des Ausschusses haben sich heute zum weiteren Verfahren hinsichtlich der Einsetzung der juristischen Berater im Fall Oury Jalloh verständigt. Demnach sollen die Berater ihre Arbeit aufnehmen, sobald das Oberlandesgericht Naumburg über die Klageerzwingung entschieden hat. Die Berater werden mit ihrer Arbeit nicht beginnen, wenn das Klageerzwingungsverfahren Erfolg hat, da es sich dann wieder um ein offenes Verfahren handelt, indem es dem Landtag nicht obliegt, einzugreifen. Wie im Rechtsausschuss mehrfach thematisiert, darf es keine Einmischung in laufende Verfahren geben. Das gebietet bereits der Gewaltenteilungsgrundsatz.
Dem stets unterschwellig mitschwingenden Vorwurf eines institutionellen Rassismus bei Justiz und Polizei treten wir entschieden entgegen. Wir werden zu unserem Beschluss, juristische Berater zur Begutachtung der im Landtag verwahrten Akten und Informationen rund um den Tod des Oury Jalloh einzusetzen, stehen. Die Voraussetzungen dafür wurden seitens der Landtagsverwaltung auch geschaffen. Gleichwohl gilt es hier, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen, um den Verschwörungstheorien einiger nicht noch Aufschwung zu leisten.
Wenn die Fraktion DIE LINKE allen vernünftigen Erwägungen zum Trotz eine weitere Untersuchung des Falls in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wünscht, möge sie diesen beantragen. Das erforderliche Einsetzungsquorum von einem Viertel der Mitglieder des Landtages gilt es dann jedoch sicherzustellen. Die Stimmen ihrer eigenen Fraktion reichen dafür jedenfalls nicht aus.“