Verlässliche Abstandsregeln für den Artenschutz
Zur aktuellen Diskussion um bundesgesetzliche Abstandsregeln für Windkraftanlagen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„Abstandsregeln für Windkraftanlagen sind wichtig und richtig. Die CDU-Fraktion begrüßt die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, einen Abstand von 1000 Metern zwischen Windrädern und Siedlungen zu legen. Zu beachten sind die Eigentumsrechte der Bewohner und die Auswirkungen von Lautstärke und Schall.
Nicht nur die Menschen sind von der Verspargelung der Landschaft betroffen, auch der Artenschutz steht im Fokus der Betrachtungen. In Sachsen-Anhalt wird die Abstandsregelung nicht zum Verhinderungsgrund für Neuanlagen. Viel häufiger verhindern Klagen in Sachen Artenschutz verständlicherweise die Installation von Neuanlagen. Laut Schätzungen des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) sterben jedes Jahr rund 200.000 Fledermäuse durch Rotorblätter. Hinzu kommen 100.000 getötete Vögel pro Jahr. In unserem Land ist insbesondere der Rotmilan gefährdet, denn keine Region in Deutschland hat mehr Rotmilane als Sachsen-Anhalt.
Wer jetzt eine Verringerung der Abstandsflächen fordert, hilft weder der Windindustrie noch dem Artenschutz. Wir brauchen verlässliche Abstandsregeln bei der Planung und dem Ausbau der Windkraftanlagen.“
Hintergrund
Im Land Sachsen-Anhalt sind die regionalen Planungsgemeinschaften für die Genehmigungen in den Windvorranggebieten zuständig. Diese entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.