Verfassungsschutz stärken – Befugnisse ausweiten
Zum Geheimdienstkontrollen-Positionspapier von Bündnis 90/Die Grünen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, Markus Kurze:
„Die Vernetzung der Arbeit von Sicherheitsbehörden im Bund ist eine Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der bevorstehenden Novelle des Verfassungsschutzgesetzes. Dazu dient auch der Austausch mit Abgeordneten der übrigen 15 Bundesländer.
Kontrolle ist allerdings nur bestmöglich, wenn die Behörden mit ausreichend Befugnissen ausgestattet sind und diese nicht in Frage gestellt werden. Die sogenannte Quellen-TKÜ ist ein bewährtes Mittel, um konspirativ genutzte Kommunikationsverbindungen zu identifizieren. Sie ist zur effektiven Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes unverzichtbar.
Da die Zahl der Verfassungsfeinde in Deutschland nicht abnimmt und diese mit der Zeit gehen, sind auch neue Methoden die richtige Antwort. Dazu gehört auch, verfassungsfeindliche Minderjährige zukünftig zu überprüfen. Damit wird der Verfassungsschutz seiner herausragenden Rolle gerecht und ist auf die Herausforderungen der Gegenwart vorbereitet. Die Grünen verkennen mit ihrer ablehnenden Haltung zur Erweiterung der Befugnisse, dass der Verfassungsschutz zum Wohle unseres Rechtsstaates agiert. Unsere streitbare Demokratie erfordert den besonderen Schutz unserer Verfassung, da sie Menschenrechte und Freiheit gewährleistet.“