Schulenburg: Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen!
Heute wurde im Landtag durch die Koalitionsmehrheit der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Hau-Ab-Gesetz im Bundesrat stoppen!“ final abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen das auf Bundesebene beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Hierzu erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz dient der Erleichterung der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt hinter den Neuregelungen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Die Voraussetzungen für die Sicherungshaft wurden abgesenkt, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner wurde die Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet. Wir begrüßen natürlich auch die Mitwirkungshaft, welche eine Vorführung ermöglicht, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung keine Folge leistet.
Durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebe- und Strafgefangenen können mehr Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebehaft genutzt werden. Die Nichtankündigung des Termins der Abschiebung ist eine langjährige Forderung der CDU, um ein Untertauchen zu verhindern. Gefordert haben wir auch immer die noch größere Möglichkeit der Leistungsbeschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn eine Verletzung bei der Mitwirkungspflicht während des Asylverfahrens vorliegt. Diese Forderung wurde ebenfalls durch den Bundestag gesetzgeberisch umgesetzt.
Dieses Maßnahmenbündel ist notwendig. Während die LINKEN von einem beispiellosen Angriff auf die Schutzrechte der betroffenen Flüchtlinge sprechen, bleibt es bei der CDU-Fraktion bei einer ganz nüchternen und notwendigen Feststellung: Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen! Einer Plicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen!“