Schulen in freier Trägerschaft benötigen angemessene Finanzhilfe
In der heutigen Debatte um die Situation der Schulen in freier Trägerschaft nimmt die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, wie folgt Stellung:
„Die Forderung, den Schulen in freier Trägerschaft auch in Zukunft die nötige Finanzhilfe zur Sicherung ihrer Tätigkeit zu garantieren, ist berechtigt.
Der Übergangszeitraum muss meiner Ansicht nach mithilfe der vereinbarten Übergangsfinanzierung sichergestellt werden. Die politischen Verantwortungsträger erwarten daher eine zeitnahe und akzeptable Verordnung, die die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft wertschätzt.
Ich verweise dennoch auf die notwendige Auswertung des Gutachtens gemäß §18g Schulgesetz, die gegenwärtig erfolgt, und an die sich eingehende Beratungen mit den freien Trägern anschließen werden.“