Rechtliche Grundlage für die Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes zeitnah schaffen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Ankündigung des Sozialministeriums offen zu diskutieren, die Prüfrechte des Landesrechnungshofes zu erweitern. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Als CDU-Fraktion haben wir bereits im vergangenen Jahr gefordert, die Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes auszuweiten. Im Zuge der Änderungen des Kommunalverfassungsgesetzes wurden hier bereits erste Schritte umgesetzt. Überall dort, wo Leistungen durch Landesmittel finanziert werden, sollten auch entsprechende Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof existieren. Wir setzen auf eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Leistungserbringern. Es sollte auch in ihrem Interesse sein, den korrekten und sinnvollen Einsatz der öffentlichen Mittel überprüfbar nachweisen zu können.“
Die Forderungen werden auch durch den finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Szarata, unterstützt:
„Schon lange fordern wir als CDU-Fraktion die Ausweitung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes. Bereits im Mai 2018 haben wir die Thematik im parlamentarischen Raum angestoßen. Die stark steigenden Ausgaben im Sozialbereich machen dem Landeshaushalt zunehmend zu schaffen. Die Entwicklungen in Sachsen-Anhalt zeigen, dass dieser Bereich stärker als bisher geprüft werden muss. Bereits im Jahr 2017 hat der Landesrechnungshof den Finanzausschuss des Landtages auf die Problematik hingewiesen. Vorschläge, wie die gesetzliche Regelung umgesetzt werden könnte, liegen schon vor. Wir sind über die Mitteilung des Sozialministeriums sehr erfreut, wonach sich dieses nun offen für unsere Forderung zeigt.“