Pro Impfpflicht aber Rahmenbedingungen müssen stimmen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) macht auch dieses Jahr im Rahmen der Europäischen Impfwoche auf den Nutzen von Impfungen aufmerksam. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Impfungen schützen Menschenleben. Daher kann sich die CDU-Landtagsfraktion eine Pflichtimpfung gegen Masern sehr gut vorstellen. Eine bundesweite Regelung würde an dieser Stelle einen Flickenteppich unterschiedlicher Landesregelungen verhindern. Zahlreiche Rahmenbedingungen sind allerdings mitzudenken. So muss es beim Besuch von Kindertagesstätten auch Ausnahmemöglichkeiten geben, weil das Kind zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen nicht geimpft werden kann. Ein Ausschluss vom Besuch eines Kindergartens kann nur der letzte Schritt sein. Vorher müssen die Eltern, zum Beispiel durch die Verhängung entsprechender Ordnungsgelder, die Folgen ihres Fehlverhaltens deutlich zu spüren bekommen. Bei der zweiten Masernimpfung befinden sich die Kinder bereits zum Teil in der Grundschule. Hier ist rechtlich zu klären, wie die Schul- und die Impfpflicht miteinander zu vereinbaren sind.
Gegen Masern muss ein einzelner Impfstoff zur Verfügung stehen. Derzeit wird grundsätzlich eine kombinierte Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR-Impfung) vorgenommen. Die Masern-Impfungsrate bei Kindern liegt in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt über der Grenze von 95 Prozent, die als notwendig für den sogenannten Herdenschutz gesehen wird. Das ist aber kein Grund zur Entwarnung. Wir plädieren für eine sachorientierte Debatte. Dazu gehört auch eine umfassende Informationspolitik zu den vielen Vorteilen und geringen Risiken bei Impfungen.“