Nicht einen Cent öffentliches Geld für Extremisten
Zur Debatte bzgl. der möglichen Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zur Landesverfassung und Grundgesetz erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Für die CDU-Landtagsfraktion ist jegliche Form der Zusammenarbeit mit Extremisten ausgeschlossen. Daher ist für uns der Grundsatz ganz klar, dass nicht ein Cent öffentliches Geld in die Arbeit der Extremisten, egal ob rechts- oder linksextremistisch oder religiös, fließen darf. Wir erwarten, dass sich alle Organisationen, die mit dem Land zusammenarbeiten, klar zur freiheitlichen Grundordnung bekennen und in ihrer eigenen Tätigkeit genauso verfahren und auch ihre Kooperationspartner entsprechend auswählen. Die Förderpraxis des Landes stellt dies grundsätzlich sicher. Man kann Extremismus nicht mit Extremisten bekämpfen.“