Minderheitenrechte sind zu wahren
Zur heutigen Abstimmung über die Einsetzung eines 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Die CDU-Fraktion lehnt jegliche Form des Extremismus in unserem Land ab, denn Extremisten in Gänze sind die Feinde der Demokratie.
Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen (UAG) sind Untersuchungsausschüsse zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Aufgaben des Landtages. Bewegt sich ein Einsetzungsantrag einer Minderheit in diesem Rahmen, ist der Landtag nach § 2 Abs. 2 UAG verpflichtet, einen selbigen einzusetzen. Der nun vorliegende Antrag der AfD erfüllt nach Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) diese Voraussetzungen.
Der CDU-Fraktion ist der Schutz von parlamentarischen Minderheiten schon aus der Erfahrung zweier Diktaturen in Deutschland heraus ein hohes Gut. Die Wahrung des Minderheitenrechts nach Art. 54 der Landesverfassung ist abschließend geregelt.
Mit Blick auf den Minderheitenschutz sieht es die CDU-Fraktion als nicht gerechtfertigt an, den Antrag abzulehnen. Die bestehenden Bedenken der Koalitionspartner gegen die Verfassungsmäßigkeit stehen allerdings einer Zustimmung entgegen und veranlassten die CDU-Fraktion, sich bei der Abstimmung zu enthalten.“