Mehr Rechte für das Handwerk
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich während ihrer Klausurtagung auf eine Änderung der Landesbauordnung verständigt. So soll die Kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerksmeister und Techniker eingeführt werden. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Landtagsfraktion, Frank Scheurell:
„Für die Errichtung, den Abriss oder die Veränderungen von Bauwerken sind Genehmigungsplanungen notwendig. Aktuell dürfen diese Planungen in Sachsen-Anhalt ausschließlich von Architekten und Bauingenieuren eingereicht werden. Dabei verfügen Meister und staatlich geprüfte Techniker über die erforderlichen Kenntnisse für Planung, Entwurf und Berechnung für die notwendigen Bauvorlagen.“
Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, ergänzt: „Die Einführung der Kleinen Bauvorlagenberechtigung erweitert die Rechte und stärkt das Meisterhandwerk. Zudem werden Bauprozesse beschleunigt und Baukosten verringert, da kein zusätzlicher Architekt oder Ingenieur beauftragt werden muss. Die Bedenken der Architekten- und Ingenieurkammer wurden in der Fraktion diskutiert. Gleichwohl sieht die CDU-Fraktion die Kleine Bauvorlagenberechtigung als notwendigen Schritt, um auch die Berufsausbildung im Handwerk attraktiver zu machen. Eine Konkurrenz für Architekten und Ingenieure sieht die Fraktion nicht.“