Medizinische Versorgung muss gesichert werden
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das Landarztgesetz beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit der heutigen Beschlussfassung zur Landarztquote hat das Land einen weiteren Schritt zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in ganz Sachsen-Anhalt getan. Inhalt des Gesetzes ist eine Quote von 5 Prozent, also 20 Studienplätzen, für angehende Ärzte zu reservieren. Sie erklären sich dann bereit, nach Abschluss ihres Studiums in unterversorgten Gebieten in Sachsen-Anhalt zu praktizieren. Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung einer solchen Quote.
Bereits heute könnten rund 150 Hausarztstellen mit Medizinern besetzt werden. Daher sind weitere Maßnahmen notwendig, um angehende und bereits praktizierende Ärzte davon zu überzeugen, in unserem Land zu arbeiten. Dabei sind nicht nur die Kassenärztliche Vereinigung, die Zahnkassenärztliche Vereinigung sowie die Ärzte- und Zahnärztekammer gefragt. Auch die Kommunen sind gefordert, Rahmenbedingungen zu verbessern, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Praxisräumen oder Stipendien. Möglichkeiten der Digitalisierung, wie Telesprechstunden können ein weiterer Baustein zur Deckung des Bedarfs sein. Unser Ziel ist und bleibt eine ausreichende medizinische Versorgung im ganzen Land.“