Landarztgesetz nimmt weitere Hürde
Zur heutigen Beratung des Landarztgesetzes im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration des Landtages von Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„In der heutigen Ausschusssitzung wurde das Landarztgesetz vorläufig beschlossen und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie Finanzen überwiesen. Ziel des Gesetzes ist eine Quote von 5 Prozent, also 20 Studienplätzen, für angehende Ärztinnen und Ärzte zu reservieren. Sie erklären sich dann bereit, nach Abschluss ihres Studiums in unterversorgten Gebieten in Sachsen-Anhalt zu praktizieren.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Einführung einer solchen Quote. Bereits heute sind rund 150 Hausarztstellen in unserem Bundesland unbesetzt. Die Landarztquote ist ein wichtiger Baustein bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in unserem Bundesland. Trotzdem sind noch weitere Maßnahmen notwendig. Dazu gehört eine verbesserte sektorübergreifende Versorgung, also die Zusammenarbeit von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Zur Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum, muss die Ärzteschaft von bürokratischen Lasten befreit und von medizinischen Routinetätigkeiten entlastet werden. Dazu sind die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Einsatz von nichtärztlichem medizinischen Personal zu nutzen.“
Hintergrund
Nach der erneuten Behandlung im Ausschuss wird das Gesetz voraussichtlich im Herbst im Landtag beschlossen.