Jagd auf den Wolf wird durch Bundesentscheidung erleichtert
In der aktuellen Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt wird über die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht debattiert. Zeitgleich hat sich das Bundeskabinett auf Regeln für den Abschuss des Wolfes verständigt. Dazu erklärt Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst:
„Der Wolf ist nach Deutschland eingewandert und vermehrt sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland als streng geschützte Art. Der Gesamtbestand der Wolfspopulation hat ca. 1.000 Individuen erreicht und wird Ende 2019 voraussichtlich darüber liegen. Wir rufen zu einer ehrlichen Debatte auf, die weder Horrorgemälde zeichnet noch beschönigt wie bisher. Es muss definiert werden, wie viele Wölfe unsere Kulturlandschaft verträgt. Den Vorstoß des Bundesumweltministeriums nun künftig einen ‚…Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier…‛, zuzulassen begrüßt die CDU-Fraktion. Dies erleichtert den Abschuss von Wölfen in Deutschland, wenn ein Zusammenhang mit Nutztierrissen besteht oder eine Gefahr für den Menschen droht. Die Realität wird anerkannt und Vernunft hat sich durchgesetzt. Dringend benötigt wird auch ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement für ganz Deutschland, die Herabsetzung des Schutzstatus sowie die Aufnahme in das Bundesjagdrecht.
Den Wolf sofort in das Landesjagdrecht aufzunehmen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Zunächst muss Bundesrecht angepasst werden, damit bundeseinheitlich Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf hergestellt wird.“