Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft nutzen
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt aus sachlichen Erwägungen die vom Innenminister für eine Übergangszeit vorgesehene Nutzung von Haftkapazitäten in Vollzugsanstalten für Abschiebehaft. Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Justizressort solle zügig auf den Weg gebracht werden. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Die Beamten im Justizvollzug besitzen langjährige Erfahrungen im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und kultureller Prägung bei Freiheitsentzug. Bei psychischen Auffälligkeiten, auch durch Traumatisierungen, können Selbstverletzungen vermieden und die Betroffenen auf die Rückführung besser vorbereitet werden. In den Justizvollzugsanstalten stehen eingespielte Teams aus Sozialarbeitern, Psychologen und medizinischem Personal zur Verfügung.
Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtages ergänzt: „Solche Kapazitäten nicht zu nutzen, wäre ein Vorenthalten angemessener fachlicher Betreuung. Wer den Vorschlag ablehnt, läuft Gefahr, sich den Vorwurf einzuhandeln, gerichtliche Entscheidungen zu rechtsstaatlichen Verfahren gezielt zu unterlaufen und Rückführungen in der Praxis verhindern zu wollen.“