Gesetzentwurf stellt Verbesserung für betroffene Frauen dar
Mit der Zustimmung des Bundestages zur Reform des Paragraphen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Der Gesetzentwurf stellt einen Kompromiss dar, nach dem der §219a StGB zwar nicht gestrichen, aber um einen Absatz 4 ergänzt wird. Ich persönlich begrüße den gefundenen Kompromiss, da er zum einen dem berechtigten Anliegen, den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit nicht als etwas Normales darzustellen gerecht wird, gleichzeitig jedoch eine Verbesserung für die betroffenen Frauen darstellt. Mit der Ergänzung soll die bloße Information, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, nunmehr erlaubt sein. Weitergehende Informationen soll es bei neutralen Stellen geben.
Hintergrund:
Der großen gesellschaftlichen Bedeutung des Themas, trägt der Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt dahingehend Rechnung, dass am 22. März 2019 ein Fachgespräch zu dem Thema im Ausschuss stattfinden wird.