Gesetz für Erinnerungskultur und Naturschutz am Grünen Band verabschiedet
Heute hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Gesetz „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ verabschiedet. Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Andreas Schumann:
„Wir sind stolz darauf, ein Gesetz zu verabschieden, dass ein harmonisches Verhältnis zwischen der Erinnerungskultur und dem Naturschutz beinhaltet. Die CDU-Fraktion hat auch nie daran gezweifelt, dass die Koalition das Grüne Band verabschieden wird. Für die CDU-Fraktion stand die Erinnerungskultur im Vordergrund. Das Grüne Band bildet die geeignete Form an die innerdeutsche Teilung zu erinnern. Die CDU-Fraktion hat mit der Verabschiedung des Gesetzes auch erreicht, dass die Integration der Eigentumsflächen der Beteiligten freiwillig und in freier Entscheidung der Eigentümer passiert. Es ist uns gelungen, die Eigentümer vor einer Enteignung und vor Nutzungseinschränkungen zu schützen
Das Gesetz wurde auf der Grundlage der historischen Bedeutung des Grünen Bandes erarbeitet. Ein tödliches Grenzregime, das seines Gleichen sucht, wurde an der innerdeutschen Grenze errichtet. Menschen wurden von hier vertrieben, haben ihre Heimat verloren, nur weil sie ihrem Freiheitsdrang folgten oder ihr Leben nach eigenen Vorstellungen leben wollten. Besondere Rücksicht haben daher die Menschen verdient, deren persönliches Leben vom DDR-Unrechtsstaat schwer beeinträchtigt wurde. Ihre persönliche Integrität muss geachtet werden.“
Am 9. November feiern wir den 30. Jahrestag des Mauerfalls. Für die CDU-Fraktion ist es ein Tag der Freude und der Verpflichtung. 343 km Wegstrecke und 4.754 ha Landfläche hatten Deutschland an der innerdeutschen Grenze geteilt.