Gemeinschaftsschulen dürfen nicht bevorzugt behandelt werden
In der heutigen Debatte um die Gemeinschaftsschulen mit eigener Oberstufe führte die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, aus:
„Gemeinschaftsschulen unterliegen hinsichtlich der Bildung einer eigenen Oberstufe denselben Rahmenbedingungen wie Gymnasien und Gesamtschulen. Dies bedeutet, dass die Mindestschülerzahl von 50 Schülerinnen und Schülern erreicht sein muss, um eine Oberstufe zu bilden. Die Gemeinschaftsschulen in Aschersleben und in Wolmirstedt erreichen diese Vorgabe derzeit nicht. Sie stehen stattdessen vor der Wahl, auf eine eigene Oberstufe zu verzichten oder eine Kooperation mit einem Gymnasium einzugehen, um ein gymnasiales Angebot als Oberstufe vorzuhalten.
Die CDU-Position: Der Schulform Gemeinschaftsschule keine Steine in den Weg legen, sie aber auch nicht besser stellen.“