Ergebnisse der Tarifverhandlungen müssen berücksichtigt werden
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Angela Gorr, stellt aufgrund der irreführenden Meldungen über die Berechnungen der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Folgendes klar:
„Selbstverständlich müssen die tariflichen Vereinbarungen für Lehrkräfte vom 1. Januar 2018 an die Schulen in freier Trägerschaft weitergegeben werden. Dies ist nicht zu diskutieren. Ein anderer Sachverhalt betrifft die Frage, ab wann die Berücksichtigung der Erfahrungsstufe 5 für Lehrkräfte im Privatschuldienst vorgenommen werden soll. Die CDU erwartet in dieser Frage eine Lösung zu den unterschiedlichen Auffassungen des VDP und des Ministeriums für Bildung.“